Maike Wäscher, Denise Siemer, Stefka Schmid, Julia Karl
Unser Beitrag beleuchtet das Polizieren von Protesten seit Beginn der COVID-19-Pandemie in Frankfurt am Main. Aus der Perspektive materialistischer Staatskritik argumentieren wir erstens, dass die Auflösung der Seebrücken-Demonstration durch die Frankfurter Polizei im April 2020 als ein kurzes Aufblitzen und Einüben des Ausnahmestaats im Normalstaat zu verstehen ist, bei dem die Polizei ihren erweiterten Ermessenspielraum ausreizte. Zweitens ließ sich in den darauffolgenden Wochen beobachten, dass die rechten sogenannten „Hygienedemos“ weniger repressiv als progressive Versammlungen poliziert wurden. Dies führen wir auf die extremismusideologische behördliche Deutung der Proteste zurück, die nicht nur blind ist für Autoritarismus durch Staatsapparate, sondern damit einhergehend systematisch die extreme Rechte verharmlost.
Autoritäre Versuchung: Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz im Ermessen der Polizei
Während im März und April 2020 die Anzahl der COVID-19-Infektionen in europäischen Staaten stark anstiegen und Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen wurden[1], sind in Geflüchteten-Lagern wie Moria Menschen auf engstem Raum untergebracht. Zum #LeaveNoOneBehind-Aktionstag rief die Seebrücke Frankfurt für den 5. April zu einer Menschenkette auf. Am Main demonstrierten rund 400 Personen für die Evakuierung der überfüllten griechischen Lager.[2]
Am Tag der Seebrücken-Demonstration waren Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum bereits seit zwei Wochen verboten. Bei einem Verstoß konnte in Hessen seit dem 3. April ein Bußgeld von 200€ pro Person erhoben werden.[3] Die Versammlungsteilnehmer:innen trugen Mund-Nase-Bedeckungen, Markierungen auf dem Boden gewährleisteten einen Abstand von zwei Metern zueinander. Mit der Durchsage, Versammlungen seien wegen der Corona-Pandemie verboten, löste die Polizei die angemeldete Demonstration teilweise gewaltsam auf. Einem Dutzend Personen wurden nach einer Identitätsfeststellung Bußgeldbescheide zugeschickt. Zudem berichteten mehrere Journalist:innen, dass sie von der Polizei an ihrer Arbeit gehindert wurden. Dabei stand insbesondere die gewaltsame Festnahme der Journalistin Lotte Laloire in der Kritik, die das Amtsgericht Frankfurt später als rechtswidrig einstufte.[4]
In diesen Wochen begann der Aushandlungsprozess darüber, in welchem Verhältnis Versammlungsfreiheit und Infektionsschutzgesetz in Zeiten der COVID-19-Pandemie – und darüber hinaus – stehen: bei Kundgebungen und Demonstrationen, in Ordnungsämtern, vor Gerichten, durch Polizeien und eben auch lokal auf der Straße in Frankfurt. Nicht nur gegenüber der Seebrücken-Demonstration, sondern auch in der Öffentlichkeit nahm die Frankfurter Polizei eine bemerkenswerte Rolle ein. Am Tag der Demonstration vertrat sie in mehreren Tweets die Auffassung, dass Versammlungen bundesweit verboten seien:
„In der aktuellen Situation sind Menschenansammlungen absolut kontraproduktiv und laufen allen ergriffenen Maßnahmen zur Viruseindämmung zuwider. Daher sind alle Demonstrationen derzeit nicht erlaubt. ALLE. Bundesweit.“[5]
Die Polizei bezieht sich in ihren Tweets auf §28 des Infektionsschutzgesetzes, nach dem die Versammlungsfreiheit im Rahmen von Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden darf, sowie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, das das Verbot einer Demonstration durch das dortige Ordnungsamt am 31. März bestätigte.[6] Auch wenn Ende März und Anfang April viele Versammlungen von Versammlungsbehörden verboten wurden, fanden im gleichen Zeitraum in mehreren Städten Kundgebungen unter Auflagen zur Pandemieeindämmung statt. Versammlungen waren also entgegen der Auffassung der Frankfurter Polizei keineswegs bundesweit grundsätzlich verboten.[7] Das Bundesverfassungsgericht bestätigte außerdem Mitte April die Rechtsauffassung, dass das Infektionsschutzgesetz kein generelles, abstraktes Versammlungsverbot ermöglicht.[8] Die Versammlung der Seebrücke war darüber hinaus nicht vom Ordnungsamt verboten worden.[9]
Wir interpretieren das Polizieren[10] der Seebrücken-Demonstration als ein kurzes Aufblitzen und Einüben des Ausnahmestaats im Normalstaat.[11] Folgt man Carina Books These, dass Sicherheitsbehörden national-konservativen Abspaltungen vom Machtblock zuzuordnen sind[12], überrascht das Verhalten der Frankfurter Polizei aus der Perspektive materialistischer Staatskritik nicht. Dass dieses Aufblitzen im Kontext eines Protests für die Evakuierung von Geflüchteten-Lagern stattfand, passt ebenso ins Bild. Denn die national-konservative Abspaltung formiert sich insbesondere angesichts einer angeblichen Bedrohung durch Geflüchtete.
Wie Max Pichl prägnant zusammenfasst, erlaubt die Form des bürgerlichen Rechts der Polizei „sich im Rahmen des Rechts vom Recht zu entgrenzen […] und fernab von Parlaments- oder Gerichtsentscheidungen autonom zu entscheiden, wie und welche Maßnahmen sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit anwendet“.[13] Mit zahlreichen neuen, häufig schwammig formulierten Maßnahmen und Verordnungen erweiterte sich im März 2020 der ohnehin schon strukturell bestehende Ermessensspielraum[14] der Polizei rasant. Dies zeigte sich nicht nur bei von der Polizei aufgelösten Versammlungen, sondern auch bei zunehmenden rassistischen Polizeikontrollen im Rahmen der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie sie unter anderem am Frankfurter Opernplatz, im Stadtteil Griesheim oder auch in der gesamten Innenstadt sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln in Frankfurt stattfanden.[15] Die Polizei Frankfurt agierte also erneut nicht als die neutrale Anwenderin des Rechts, als die sie erscheint und erscheinen will.
Noch vor dem Urteil des Verfassungsgerichts rückte die Frankfurter Polizei dann von der Auffassung ab, Proteste seien bundesweit verboten. Sie blieb aber dabei, stattfindende Versammlungen als Gefahr zu deuten und delegitimierte Protest in einer Stellungnahme des Frankfurter Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill als verantwortungslos, ohne gleichzeitig auf den hohen demokratischen Stellenwert der Versammlungsfreiheit einzugehen:
„Die Verantwortlichen gefährden damit nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die dem Aufruf folgen, sondern auch die Polizistinnen und Polizisten, die sich vor Ort um die Sicherheit und um das gegenseitige Miteinander kümmern müssen.“[16]
Extremes Ermessen: Polizieren von rechten und progressiven Versammlungen
In den folgenden Wochen wurde der Umgang mit Protest währen der Pandemie weiter auf der Straße ausgehandelt. Gleichzeitig wurde die Differenz zwischen dem Polizieren von rechtem und progressivem Protest offenbar. Am 1. Mai wurde eine nicht angemeldete antikapitalistische Demonstration nach wenigen Metern eingekesselt und zahlreiche Aktivist:innen erhielten Bußgelder, weil sie den Mindestabstand – in Polizeikesseln – nicht eingehalten haben sollen.[17] Am 2. und am 4. Mai versammelten sich mehrere Dutzend Personen zu angemeldeten Demonstrationen an der Paulskirche und auf dem Opernplatz – unter ihnen auch der extrem rechte YouTuber Henryk Stöckl – um gegen die „Corona-Lüge“ und „Zwangsimpfungen“ zu demonstrieren.[18] Am 9. Mai beteiligten sich dann 500 Personen an verschiedenen „Hygienedemos“ in ganz Frankfurt. Dabei liefen mehrere hundert Teilnehmende in einem Demonstrationszug über Stunden durch die Innenstadt, ohne dass die Polizei den Versuch unternahm, die Demonstration aufzulösen oder sie daran zu hindern, durch belebte Straßen zu „spazieren“. Dass die wenigsten Teilnehmer:innen eine Mund-Nase-Bedeckung trugen oder sich an Abstandsregelungen hielten, ließ die Polizei in Frankfurt ebenso zu.[19] Viele Demonstrierende waren mit Reichsflaggen oder Kleidung und Schildern ausgestattet, die sie als Anhänger:innen verschiedener antisemitischer und rassistischer Verschwörungserzählungen auswiesen. Unter den Demonstrierenden waren auch organisierte Neonazis und bekannte Personen der rechten Szene, wie Stöckl, die FRAGIDA-Gründerin Heidi Mund und der AfD-Politiker Carsten Härle. Bei späteren „Hygienedemos“ traten in Frankfurt auch noch weitere AfD-Politiker:innen des völkischen „Flügels“ auf. Zudem inszenierte sich die neurechte „Junge Bewegung Hessen“ wenige Minuten mit einem Banner auf dem Opernplatz.[20]
Die Polizei Frankfurt verhängte, anders als bei der Seebrücke und am 1. Mai, keine Bußgelder, sondern beschränkte sich bei der abschließenden stationären Kundgebung auf wenige Durchsagen, die auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht hinweisen.[21] Im Vorfeld zur nächsten „Hygienedemo“ in der folgenden Woche betonte die Polizei dann,
„dass die Teilnahme an Versammlungen oder Demonstrationen ein Grundrecht darstellt. Dieses Grundrecht besteht selbstverständlich auch während der aktuellen Corona-Pandemie fort. Um gleichwohl dieser Pandemie zu begegnen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, gelten die gültigen Beschränkungen wie das Abstandsgebot und die Hygieneregeln auch bei Versammlungen oder Demonstrationen. Die Frankfurter Polizei wird auf Kommunikation setzen und permanent zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit auf der einen und den Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz auf der anderen Seite abwägen.“[22]
Die Frankfurter Polizei rückte also von ihrer autoritären Deutung, Versammlungen seien grundsätzlich verboten, ab. Ihr Ermessenspielraum blieb aber erweitert und drehte sich, neben anderen Auflagen des Ordnungsamts, nun insbesondere um die Einhaltung von Maskenpflicht und Mindestabständen sowie um die Größe und Form von Veranstaltungen. Als dieser Ermessensspielraum bei der Auflösung und Einkesselung der Demonstration am 1. Mai ausgereizt wurde, blitzte erneut ein repressives Element des Ausnahmestaats auf, während vielfache Verstöße bei der „Hygienedemo“ am 9. Mai nicht geahndet wurden.
Warum wurden die beschriebenen Versammlungen so unterschiedlich poliziert? Der Zeitraum von einem Monat während einer globalen Pandemie, in der sich Infektionszahlen von Tag zu Tag verändern, ist recht lang. Während Anfang April die Infektionszahlen in Deutschland ihren vorläufig ersten Höhepunkt erreichten, waren sie Anfang Mai deutlich niedriger, sodass in verschiedenen Bundesländern – auch in Hessen – erste vorsichtige Lockerungen der Maßnahmen beschlossen wurden.[23] Es galten aber weiterhin Kontaktbeschränkungen, sodass sich seit dem 6. Mai maximal zwei Haushalte im öffentlichen Raum treffen durften. In diesen Zeitraum fällt zudem das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Unrechtmäßigkeit eines abstrakten Versammlungsverbotes.[24]
Wir sind allerdings der Auffassung, dass zwischen dem gewaltsamen Auflösen der progressiven Demonstrationen im April und Anfang Mai und der bemerkenswerten Passivität der Polizei bei der „Hygienedemo“ am 9. Mai noch etwas anderes liegt: die extremismusideologische Einordnung der „Hygienedemos“ durch Sicherheitsbehörden und die damit einhergehende systematische Verharmlosung der extremen Rechten[25].
Seit den 1970er Jahren, mit seiner ersten Verwendung durch den Verfassungsschutz, wird der Extremismusbegriff populär gebraucht. Mit ihm verbunden ist die Vorstellung eines Links-Rechts-Spektrums, dessen breite Mitte demokratisch und gut ist und die Verfasstheit der Bundesrepublik stützt, während die extremen Enden dieses Spektrums – „Linksextremismus“ und „Rechtsextremismus“ – gleichermaßen nicht inhaltlich bestimmt, sondern schlicht als antidemokratisch imaginiert werden. Dieses hegemoniale Verständnis geht mit einer relativierenden Gleichsetzung von Links und Rechts einher und verkennt, dass extrem rechte Versatzstücke wie Antisemitismus und Rassismus in der breiten Bevölkerung existieren.[26]
Dies zeigt sich nicht nur auf der Straße, in der Diskrepanz zwischen der Repression der progressiven Versammlungen der Seebrücke und zum 1. Mai und der Passivität gegenüber den „Hygienedemos“, sondern auch in der behördlichen Deutung dieser Demonstrationen, wie etwa in der folgenden Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums:
„Hessische Sicherheitsbehörden beobachten auch in der Corona-Krise wachsam mögliche Entwicklungen in den unterschiedlichen extremistischen Phänomenbereichen […]. Im Zusammenhang mit den Corona-Demonstrationen in Frankfurt am Main wurden vereinzelt Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum festgestellt. Auch Gegenaktivitäten zu den Protesten […] sind feststellbar: Innerhalb des linksextremistischen Spektrums wird aktuell für kommenden Samstag zu einer entsprechenden Kundgebung in Frankfurt am Main mobilisiert.“ [27]
Die Pressemitteilung ist ein Paradebeispiel für eine extremismusideologische Deutung der „Hygienedemos“ durch (Sicherheits-)Behörden. Die bürgerlich-liberalen Versammlungsteilnehmer:innen aus „der Mitte“ werden hier vor einer inhaltsleer als extremistisch bezeichneten Vereinnahmung gewarnt. Dabei wird impliziert, dass extrem Rechte und „Linksextreme“ die Proteste gleichermaßen dominieren wollen. Während dann zumindest auf die Teilnahme von öffentlich bekannten extrem rechten Gruppen und Personen hingewiesen wird, werden diese gleichzeitig als Einzelfälle verharmlost. Die Pressemitteilung unterlässt es, die Proteste inhaltlich einzuordnen und verweist nicht auf den antisemitischen und rassistischen Gehalt der dort vertretenen Verschwörungserzählungen, obwohl bereits bei dem ersten großen „Hygienespaziergang“ am 9. Mai Teilnehmer:innen Reichsfahnen schwenkten und eine Woche später, am 16. Mai, ein Mann wegen des Zeigen eines Hitlergrußes festgenommen wurde.[28] Der im Mai und Juni organisierte antifaschistische Gegenprotest wird darüber hinaus mit extrem Rechten gleichgesetzt. Extreme Rechte werden so nicht nur verharmlost, zugleich wird auch die demokratische Notwendigkeit, gegen Antisemitismus, Rassismus und Faschismus vorzugehen, delegitimiert. Hier zeigt sich das problematische Demokratieverständnis der Extremismusideologie als Staatsschutz. Wie Pichl feststellt, ist sie auch hier „Einfallstor für reaktionäre Kräfte, um den Handlungsmöglichkeiten einer emanzipatorischen Politik Schranken zu setzen“[29] und blind für Autoritarismus durch Staatsapparate.[30] Letzteres lässt sich bei der kurzfristigen Aussetzung der Versammlungsfreiheit durch die Frankfurter Polizei Anfang April beobachten.
Widersprüchliches Polizieren?
In den folgenden Wochen und Monaten verwischte das bisher recht klare Bild des Polizierens von Protest während der Pandemie durch die Frankfurter Polizei. Weiterhin fanden in Frankfurt wie auch in vielen anderen Städten wöchentlich „Hygienedemos“ statt.[31] Gleichzeitig formierte sich ab dem 16. Mai auch antifaschistischer Gegenprotest mit der Initiative „Aufklärung statt Verschwörungsideologien“,[32] an dem sich wochenlang mehrere hundert Aktivist:innen beteiligten.[33] Auf den „Hygienedemos“ wurden nun vermehrt polizeiliche Maßnahmen ergriffen: von Identitätsfeststellungen, dem Erteilen von Bußgeldern im Sinne des Infektionsschutzes, über die Verhaftung des Teilnehmers, der in der Innenstadt einen Hitlergruß zeigte. Während die linken Gegendemonstrationen weiter von der Polizei begleitet und einige Male auch gewaltsam zurückgehalten wurden, waren die polizeilichen Maßnahmen dort jedoch weniger repressiv als bei den Protesten der Seebrücke und am 1. Mai.[34]
Auch das Verhalten der Frankfurter Polizei gegenüber den Black Lives Matter-Demonstrationen passt weniger ins bisherige Bild. Dieser Protest wurde von antirassistischen, polizeikritischen Gruppen organisiert, viele BPoC nahmen an den Protesten teil und organisierten sie maßgeblich. Während Schwarze Aktivist:innen und Demonstrierende of Color in einigen anderen Städten Deutschlands Repressionen, Gewalt und Racial Profiling durch die örtlichen Polizeien erlebten,[35] zeigte sich die Frankfurter Polizei vergleichsweise zurückhaltend. Sie äußerte sich auf Twitter und in anderen Medien immer wieder positiv über die Demonstrierenden und ihr Verhalten[36] und selbst als die erwartete Teilnehmer:innenzahl auf dem Römerberg am 6. Juni weit überschritten wurde, ließ die Polizei das Ausweichen auf den benachbarten Paulsplatz zu.[37] Dies ist nicht nur im Vergleich zur Repression in anderen Städten überraschend, sondern auch, weil es sich hier um Protest handelt, der sich explizit gegen die Polizei und ihren institutionellen Rassismus richtet. Er richtete sich unmittelbar gegen die Frankfurter Polizei, deren Erstes Revier in den „NSU 2.0“-Skandal verwickelt ist,[38] die 2011 Christy Schwundeck erschossen hat, ohne dass es jemals zu Anklagen gegen die involvierten Beamt:innen kam[39] und die regelmäßig Racial Profiling betreibt, so auch im Rahmen der rassistischen Moralpanik um Feiernde auf dem Opernplatz im Sommer 2020.[40]
Nach Poulantzas ist der kapitalistische Staat kein monolithischer Block, vielmehr zeigen sich gesellschaftliche Kräfteverhältnisse und Widersprüche zwischen und auch innerhalb von Staatsapparaten.[41] Damit ist auch kein konsistentes Handeln einzelner Staatsapparate, auch nicht von Polizeien, zu erwarten. Staatliche Institutionen brauchen Anerkennung und müssen zum Erhalt gesellschaftlicher Hegemonie strategische Zugeständnisse machen.[42] Das zurückhaltende Polizieren der Frankfurter Black Lives Matter-Demonstrationen könnte man als ein solches Zugeständnis interpretieren. Möglich war es vielleicht auch, weil der öffentliche Fokus stärker auf den US-amerikanischen Protesten im Anschluss an die Ermordung von George Floyd lag und weniger auf dem deutschen Polizeiproblem.
Ganz zufrieden lässt uns dieser Erklärungsversuch nicht zurück. Eine bessere Antwort könnte dreierlei liefern: (1) der Blick in die schwer zugängliche Institution Polizei, (2) die Erforschung der lokalen Aushandlung der Verhältnisse von Polizei, Protest und Pandemie in anderen Städten und (3) ein Einbeziehen des Zusammenspiels der Polizei mit anderen Staatsapparaten, etwa Versammlungsbehörden oder Parlamenten. Der Sommer 2020 bietet hierfür viele Gelegenheiten, stellt man etwa die kurzfristige Absage der Gedenkdemonstration für die Ermordeten des rassistischen Anschlags von Hanau am 22. August der „Hygienedemo“ vom 29. August in Berlin gegenüber. An letzterer nahmen Zehntausende teil und die Berliner Polizei verhinderte nicht, dass einige hundert Demonstrierende auf die Treppe des Reichstags gelangten.[43]
Bei all den offenen Fragen bleiben für uns zwei zentrale Erkenntnisse unserer Untersuchung von Polizei, Protest und Pandemie in Frankfurt am Main: Zu Beginn der Pandemie in Deutschland nutzte die Frankfurter Polizei ihren erweiterten Ermessensspielraum aus. Mit Poulantzas gesprochen, blitzte bei der Auflösung der Menschenkette der Seebrücke der Ausnahmestaat im Normalstaat kurz auf. In den darauffolgenden Wochen ließ sich beobachten, dass rechte „Hygienedemos“ weniger repressiv poliziert wurden als progressive Versammlungen. Die behördliche extremismusideologische Deutung der Proteste ist blind für Autoritarismus durch Staatsapparate und verharmlost systematisch die extreme Rechte. Dies verhindert eine Auseinandersetzung und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und der extremen Rechten in der Gesellschaft und innerhalb der Polizei.
Quellen und Verweise:
[1] Erb, Sebastian 2020: Wer darf jetzt noch raus? Taz 23.03.2020, in: https://taz.de/Kontaktverbote-wegen-Corona/!5670492/ [23.08.2020].
[2] Seebrücke 2020: Leave no one behind, in: https://frankfurter-info.org/news/leave-no-one-behind [23.08.2020]; Leppert, Georg 2020: Demo in Frankfurt: Kritik an Polizeieinsatz – Journalistin erhebt Vorwürfe, Frankfurter Rundschau 18.08.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-am-main-ort28687/demo-frankfurt-kritik-polizeieinsatz-zr-13643059.html [23.08.2020]. Im September 2020 zeigte sich einmal mehr die dringende Notwendigkeit Moria zu evakuieren. Das Lager ist nach einem Brand unbewohnbar, tausende Geflüchtete sind obdachlos und haben keinen ausreichenden Zugang zu Wasser und Lebensmitteln. Immer wieder protestieren Geflüchtete auf Lesbos gegen die Unterbringung im neu aufgebauten Lager Kara Tepe und für eine Evakuierung von der Insel. Währenddessen steigen die Infektionen mit COVID-19 stark an. Am 21.09.2020 waren bereits 243 Personen positiv getestet worden. (Zick, Tobias 2020: Neues Lager, alte Probleme, Süddeutsche Zeitung 21.09.2020, in: https://www.sueddeutsche.de/politik/camp-moria-neues-lager-fluechtlinge-1.5039542 [21.09.2020]).
[3] Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 2020: Diese Krise können wir nur gemeinsam bewältigen, in: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/diese-krise-koennen-wir-nur-gemeinsam-bewaeltigen-0 [23.08.2020].
[4] Leppert 2020; Voigts, Hanning 2020a: „Seebrücke“-Demo in Frankfurt: Festnahme von Journalistin war rechtswidrig, Frankfurter Rundschau 18.08.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-festnahme-von-journalistin-war-rechtswidrig-90025282.html [23.08.2020]; Medienkollektiv Frankfurt 2020a: Polizei geht gegen Seebrücke Aktion und Journalist*innen vor, in: https://www.medienkollektivfrankfurt.net/archiv/polizei-geht-gegen-seebruecke-aktion [23.08.2020]; von Bebenburg, Pitt 2020a: Streit über Demo-Recht in Hessen, Frankfurter Rundschau 26.04.2020, in: https://www.fr.de/rhein-main/streit-ueber-demo-recht-hessen-13646027.html [23.08.2020].
[5] Polizei Frankfurt [Polizei_Ffm] 05.04.2020: Menschenansammlungen absolut kontraproduktiv …, in: https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/1246810305147080710?s=20 [23.08.2020].
[6] Gutmann, Andreas, Nils Kohlmeier 2020: Versammlungsfreiheit Corona-konform, Verfassungsblog 08.04.2020, in: https://verfassungsblog.de/versammlungsfreiheit-corona-konform/ [23.08.2020]; Hoffmann, Christoph 2020: Klage zur Demo abgewiesen, Gießener Allgemein 31.03.2020, in: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/klage-demo-abgewiesen-13635774.html [23.08.2020].
[7] Heldt, Julian 2020: Warnung vor Polizeistaat – Protest gegen Corona-Maßnahmen auf dem Südmarkt, Flensburger Tagblatt 25.03.2020, in: https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/warnung-vor-polizeistaat-protest-gegen-corona-massnahmen-auf-dem-suedermarkt-id27822267.html [23.08.2020].
[8] Gutmann, Kohlmeier 2020; Hempel, Klaus 2020: Kein generelles Demonstrationsverbot, tagesschau.de 16.04.2020, in: https://www.tagesschau.de/inland/corona-demonstrationsrecht-101.html [24.08.2020].
[9] Von Bebenburg, Pitt 2020b: Hessens Innenminister Beuth verteidigt Polizeieinsatz – Die Linke: „Zumutung für die Demokratie“, Frankfurter Rundschau 29.04.2020, in: https://www.fr.de/hessen/frankfurt-hessens-innenminister-beuth-verteidigt-einsatz-gegen-demo-waehrend-corona-krise-zr-13703149.html [24.08.2020].
[10] Den Begriff „Polizieren“ verwenden wir im Anschluss an Stuart Hall et al. (Hall, Stuart, Brian Roberts, John Clarke, Tony Jefferson, Chas Critcher 1978: Policing the Crisis: Mugging, the State and Law and Order. London: The MacMillan Press.). Hall et al. beschreiben damit den polizeilich-gesellschaftlichen Umgang mit der Hegemoniekrise im Großbritannien der 1970er Jahre. Dabei zeigen sie anhand des Phänomens des „Mugging“, dass Kriminalität und die Bedrohung von Sicherheit immer historisch spezifisch und gesellschaftlich vermittelt ist. Die Krise wird nicht als Klassenkampf, sondern durch eine im Zusammenspiel von polizeilicher Praxis und medialer Öffentlichkeit produzierten Moralpanik rassistisch und klassistisch zu Lasten von der Schwarzen Bevölkerung und People of Color ausgetragen.
[11] Book, Carina 2020: „Bis zur letzten Patrone“ – Deutschland zwischen Normal- und Ausnahmestaat, in: Book, Carina, Nikolai Huke, Norma Tiedemann, Olaf Tietje: Autoritärer Populismus. Münster: Westfälisches Dampfboot, 54-71: 55; Poulantzas, Nicos 2002: Staatstheorie: Politischer Überbau, Ideologie, autoritärer Etatismus. Hamburg: VSA Verlag.
[12] Carina Book (2020: 55) schließt in ihrem Artikel an Poulantzas (2002) und Alex Demirović (Demirović, Alex 2018: Autoritärer Populismus als neoliberale Krisenbewältigungsstrategie, in: PROKLA 190: 1, 27-42) an. Sie argumentiert, dass infolge der Finanzkrise 2008 das breite „neoliberale Hegemonieprojekt der deutschen Regierung“ (Book 2020: 54) zunehmend unter Druck geriet, sodass Brüche im Block der Macht auftraten und konservative Kräfte sich von der CDU abwendeten und „ein Bündnis und eine Kooperation mit radikal rechten Gruppierungen aus Kleinbürgertum und Arbeiter_innenklasse ein[gingen]“ (Demirović 2018: 41). Zu dieser Abspaltung zählt sie etwa Teile der Unionsparteien, die AfD oder auch außerparlamentarische Organisationen wie Pegida und die Identitären. Book vertritt die These, dass Sicherheitsbehörden ebenfalls diesen national-konservativen Abspaltungen zuzurechnen sind. Empirisch zeigt sie dies anhand einer Vielzahl an Beispielen: (1) bezüglich der Konstruktion einer Gefahr durch Geflüchtete durch Spitzen deutscher Sicherheitsbehörden, (2) der damit verbundenen Aufwertung repressiver Staatsapparate und (3) angesichts einer Vielzahl extrem rechter Vorfälle auf den mittleren und unteren Ebenen der Sicherheitsbehörden (Book 2020).
[13] Pichl, Maximilian 2014: Zur Entgrenzung der Polizei – eine juridische und materialistische Kritik polizeilicher Gewalt, Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 97:3, 249-266: 266.
[14] “To say that ‘the police enforce the law’ fails to recognize the enormous range of police discretion which, far more than legal codes, shapes the way the police behave.” (Neocleous, Mark 2000: The Fabrication of Social Order: A Critical Theory of Police Power. Chicago: Pluto Press: 100). Ermessensspielraum hat die Polizei in der Strafverfolgung und der Kriminalitätsprävention. Polizist:innen entscheiden beispielsweise täglich, welche Anzeigen aufgenommen werden und welche Straftaten etwa durch Kontrollen produziert werden. Dieser Ermessensspielraum beeinflusst so auch die Judikative, Öffentlichkeit und die polizeiliche Kriminalitätsstatistik (Belina, Bernd 2018: Wie Polizei Raum und Gesellschaft gestaltet, in: Loick, Daniel: Kritik der Polizei, Frankfurt am Main: Campus Verlag: 120-122.).
[15] Gottschalk, Melanie, Rebecca Röhrich, Svenja Walloch 2020: Wut auf die Polizei am Opernplatz – Vorwurf des Racial Profilings, Frankfurter Neue Presse 30.07.2020, in: https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-opernplatz-faz-zdf-polizei-gewalt-twitter-racial-profiling-krawall-90012439.html [07.10.2020]; Copwatch FfM 2020: Stellungnahme Opernplatz 08.08.2020, in: https://copwatchffm.org/?p=384 [07.10.2020]; Teutsch, Oliver 2020: Jagdszenen bei Corona-Kontrolle in Frankfurt-Griesheim, Frankfurter Rundschau 27.04.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/griesheim-ort51465/jagdszenen-corona-kontrolle-frankfurt-griesheim-13649437.html [08.10.20]; Eine Dokumentation solcher und ähnlicher Fälle siehe beim Grundrechtekommittee oder bei CILIP.
[16] Bereswill, Gerhardt [Polizei_Ffm] 09.04.2020: Polizeipräsident Gerhard Bereswill zu #Corona…, in: https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/1248113962446721026?s=20 [24.08.2020].
[17] Medienkollektiv Frankfurt 2020b: Protest und Covid 19 – 1. Mai in Frankfurt, in: https://www.youtube.com/watch?v=su6pd3NsuBI [24.08.2020]; Polizeipräsidium Frankfurt am Main 2020a: POL-F: 200503 – 0412 Frankfurt: Polizei zieht Bilanz zu den Versammlungslagen am 1. Mai 2020, in: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/4586512 [24.08.2020].
[18] Voigts, Hanning 2020b: Protest mit Abenteuerlichen Thesen: Verschwörungstheorien zur Corona-Krise – Gegen „Zwangsimpfung“ vor der Paulskirche, Frankfurter Neue Presse 04.05.2020, in: https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-verschwoerungstheorien-corona-krise-protest-gegen-zwangsimpfung-zr-13748263.html [25.08.2020].
[19] dpa 2020: Festnahmen in Berlin. Tausende bei Demonstrationen gegen Corona-Regeln, Frankfurter Rundschau 09.05.2020, in: https://www.fr.de/politik/mehrere-festnahmen-bei-demonstration-vor-bundestag-zr-13756895.html [25.08.2020].
[20] Voigts, Hanning 2020c: „Hygiene-Demo“. Impfgegner, rechte Aktivisten und Trump-Fans demonstrieren gegen Corona-Auflagen, Frankfurter Rundschau 19.05.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-am-main-ort28687/frankfurt-demonstration-corona-auflagen-impfgegner-rechte-aktivisten-zr-13757402.html [25.08.2020]; Aufklärung statt Verschwörungsideologien! 2020: Was ist passiert? https://asvi.noblogs.org/was-ist-passiert/ [31.08.2020].
[21] Voigts 2020c.
[22] Polizeipräsidium Frankfurt am Main 2020b: POL-F: 200514 – 461 Frankfurt-Innenstadt: Frankfurter Polizei informiert zu den Versammlungen am 16.05.2020, in: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/4597382 [29.08.2020].
[23] Hessenschau.de 2020: Hessen wagt sich aus dem Lockdown, hessenschau.de 06.05.2020, in: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/lockerungen-der-corona-massnahmen-hessen-wagt-sich-aus-dem-lockdown,corona-06052020-massnahmen-100.html [24.08.2020].
[24] Lang, Anna-Sophia, Katharina Iskander 2020: Demo mit Corona-Auflagen: Abstand gewahrt, Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.04.2020, in: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/corona-demo-in-giessen-unter-auflage-16730137.html [25.08.2020].
[25] Der Extremismusbegriff wird im öffentlichen Diskurs geläufig verwendet, wird aber aus guten Gründen von vielen Forscher:innen kritisiert. Er geht mit einer relativierenden Gleichsetzung von sogenanntem „Linksextremismus“ mit der extremen Rechten und einer fehlenden inhaltlichen Bestimmung einher. Letzteres äußert sich zum Beispiel in einem verkürzten Rassismusverständnis, das Rassismus am „rechten Rand“ verortet, weit weg von einer als gut und demokratisch imaginierten Mitte (siehe hierzu u.a. Berendsen, Eva, Katharina Rhein, Tom David Uhlig: Extrem unbrauchbar: Über Gleichsetzungen von links und rechts. Berlin: Verbrecher Verlag). Gleichzeitig mangelt es an Alternativen zu diesem Begriff, weswegen wir uns trotzdem für die Verwendung des Begriffs „extreme Rechte“ entschieden haben. Unter extrem rechts verstehen wir nach Julian Bruns, Katharina Glösel und Natascha Strobl, „wenn im Zentrum einer Ideologie eine homogen gedachte »Volksgemeinschaft« steht, sich Angehörige durch Antimarxismus, Antiliberalismus, Antipluralismus und antidemokratische Gesellschaftskonzepte auszeichnen und wenn die Ungleichheit von Menschen propagiert wird.“ (Bruns, Julian, Katharina Glösel, Natascha Strobl 2015: Rechte Kulturrevolution: Wer oder was ist die Neue Rechte von heute? Hamburg: VSA Verlag: 16).
[26] Bruns et al. 2015: 16; Dölemeyer, Anna, Anne Mehrer 2011: Einleitung: Ordnung.Macht.Extremismus, in: Forum für Kritische Rechtsextremismusforschung: Ordnung. Macht. Extremismus. Effekte und Alternativen des Extremismus-Modells. Wiesbaden: S Verlag für Sozialwissenschaften, 7–32; Seidel, Ingolf 2019: Extremismus. Ein Konzept zur Lähmung des Kampfes gegen Rechts, in: Eva Berendsen, Katharina Rhein, Tom David Uhlig: Extrem unbrauchbar: Über Gleichsetzungen von links und rechts. Berlin: Verbrecher Verlag, 87–101; Pichl, Maximilian 2019: Im Recht: Der Extremismusbegriff schütz vor allem eins: die Verfasstheit der herrschenden Wirtschafts- und Sozialordnung gegen emanzipatorische Politik, in: Eva Berendsen, Katharina Rhein, Tom David Uhlig: Extrem unbrauchbar: Über Gleichsetzungen von links und rechts. Berlin: Verbrecher Verlag,169-179; Keil, Daniel 2019: Politik(Wissenschaft) als Mythos: Die Extremismustheorie und das Hufeisen. In: Eva Berendsen, Katharina Rhein, Tom David Uhlig: Extrem unbrauchbar: Über Gleichsetzungen von links und rechts. Berlin: Verbrecher Verlag, 45–57.
[27] Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 2020: Innenminister warnt vor Extremismus bei „Corona-Demonstrationen“, in: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenminister-warnt-vor-extremismus-bei-corona-demonstrationen-0 [27.08.2020].
[28] Dicke, Tim Vincent, Christoph Manus, Hanning Voigts 2020: Verschwörungstheoretiker Demonstrieren: Corona-Proteste in Frankfurt: Rechte verbreiten krude Theorien – Bündnis stellt sich dagegen, Frankfurter Rundschau 03.08.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-am-main-ort28687/corona-demos-frankfurt-rechte-verbreiten-krude-theorien-gegenproteste-zr-13763590.html [25.08.2020]; Voigts 2020c.
[29] Pichl 2019: 177.
[30] Pichl 2019: 174.
[31] Manus, Christoph 2020: Corona-Krise: Große Proteste gegen Corona-Skeptiker in Frankfurt, Frankfurter Rundschau 19.05.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/grosser-protest-gegen-corona-skeptiker-frankfurt-13766424.html [25.08.2020]. Dicke et al. 2020; Voigts, Hanning 2020d: Demo. Frankfurt: Streit um die Zukunft der Corona-Proteste, Frankfurter Rundschau 11.05.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-streit-zukunft-corona-proteste-13758987.html [25.08.20].
[32] Voigts, Hanning 2020e: Hygienedemos. Frankfurt: Corona-Proteste am Mainufer, Frankfurter Rundschau 22.05.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-corona-protest-mainufer-13773292.html [25.08.2020].
[33] Manus 2020.
[34] Behr, Stefan 2020: Frankfurt. Festnahme bei Corona-Demos in Frankfurt, Frankfurter Rundschau 24.05.2020, in: https://www.fr.de/frankfurt/festnahmen-corona-demos-frankfurt-13774446.html [25.08.2020].
[35] Schulz, Bert 2020: Polizei bei Black Lives Matter: Hart gegen Minderjährige, taz 26.06.2020, in: https://taz.de/Polizei-bei-Black-Lives-Matter-Demo/!5697322/ [31.08.2020].
[36] Polizei Frankfurt [Polizei_Ffm] 06.06.2020: #ffm0606 Die Versammlungsleiterin hat den Aufzug um 22:00 Uhr beendet. …, in: https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/1269359700988104706?s=20 [31.08.2020]; Polizei Frankfurt [Polizei_Ffm] 10.06.2020: Die Kundgebung vor dem Polizeipräsidium ist von der Versammlungsleiterin beendet worden …, in: https://twitter.com/Polizei_Ffm/status/1270778358339645441?s=20 [31.08.2020].
[37] Torwarth, Katja 2020b: Frankfurt: #BLACKLIVESMATTER: 8000 Menschen demonstrieren gegen rassistische Polizeigewalt, Frankfurter Neue Presse 07.06.2020, in: https://www.fnp.de/frankfurt/blacklivesmatter-frankfurt-8000-menschen-demonstrieren-gegen-rassistische-rassismus-zr-13785875.html [25.08.2020].
[38] Extrem Rechte in der deutschen Polizei sind bisher so gut wie gar nicht erforscht. Die einzige umfassende Studie, die extrem Rechte in der Polizei thematisiert, stammt von Hans-Gerd Jaschke und befasst sich unter anderem mit rassistischen Vorfällen in der Frankfurter Polizei der 1990er Jahre (siehe u.a. Jaschke, Hans-Gerd 1994: Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und die Polizei, in: Institut für Sozialforschung: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit: Studien zur aktuellen Entwicklung. Frankfurt am Main: Campus Verlag, 167–209). Auch zu den Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“ gegenüber der Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız sowie einer Reihe weiterer antifaschistisch engagierter Frauen gibt es derzeit kaum Forschung, mit Ausnahme eines Beitrags von Paul Zschocke (Zschocke, Paul 2019: Der Frankfurter Polizeiskandal: Über Sicherheitsbehörden, Rechtsextremismus und die Notwendigkeit einer Fehlerkultur, PRIF-Spotlight 6/2019, in: https://www.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/Spotlight0619.pdf [13.10.2020].
[39] Voigts, Hanning 2019: Wenn Polizisten im Dienst töten, Frankfurter Rundschau 02.06.2019, in: https://www.fr.de/frankfurt/wenn-polizisten-dienst-toeten-12337369.html [23.09.2020]; Voigts, Hanning 2019: „Rassismus gibt es doch“, Frankfurter Rundschau 17.01.2019, in: https://www.fr.de/frankfurt/rassismus-gibt-doch-11282832.html [23.09.2020].
[40] Matzen, Nea 2020: Was über die „NSU 2.0“-Briefe bekannt ist, tagesschau.de 20.07.2020, in: https://www.tagesschau.de/inland/drohbriefe-politikerinnen-101.html [31.08.2020]; Khan, Ayesha 2020: „Kontrolliert wurde nach dem Motto ›Mohammed sieht aus wie Ali‹“, analyse & kritik 31.07.2020, in: https://www.akweb.de/politik/polizeikontrollen-und-racial-profiling-junge-frankfurter-berichten/ [31.08.2020]; Voigts, Hanning 2020f: Wenn Polizisten im Dienst töten, Frankfurter Rundschau 02.06.2019, in: https://www.fr.de/frankfurt/wenn-polizisten-dienst-toeten-12337369.html [31.08.2020]. Zum Begriff der Moralpanik siehe Stuart Hall et al. (1978).
[41] Poulantzas 2002: 152, 157-159.
[42] Ebd: 57, 171-172; Book, Carina, Nikolai Huke, Norma Tiedemann, Olaf Tietje 2020: Konservative Mobilmachung: Liberale Demokratie als fragile Herrschaftsordnung und der Aufstiegt des autoritären Populismus, in: Book, Carina, Nikolai Huke, Norma Tiedemann, Olaf Tietje: Autoritärer Populismus. Münster: Westfälisches Dampfboot, 8-26: 8.
[43] rbb 2020: Fast 40.000 Menschen bei Corona-Demos – Sperren am Reichstag durchbrochen, rbb24.de 29.08.2020, in: https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/08/demonstrationen-samstag-corona-querdenken-gegendemos.html [14.10.2020].